





Aktuelles
Kanzlei
Beate Kemper Steuerberatung
Die Kanzlei besteht seit Februar 1996.
Mit vier langjährigen Mitarbeiterinnen, einem Mitarbeiter und mir als Geschäftsführerin und Inhaberin stellen wir uns als engagiertes und qualifiziertes Team allen Ihren Wünschen und Ansprüchen.
Das Kanzleiteam verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung.
Wir bieten Ihnen unsere Dienstleistungen verlässlich, kostengünstig und flexibel an.
Umsatzsteuer

Ein zum Vorsteuerabzug berechtigendes Abrechnungspapier (auch eines Kleinstunternehmers) muss Angaben tatsächlicher Art enthalten, welche die Identifizierung der abgerechneten Leistung ermöglichen. Hier genügen nicht allgemeine Beschreibungen wie „Trockenarbeiten“, „Fliesenarbeiten“ und „Außenputzarbeiten“.
Einkommensteuer

Wird kein Fahrtenbuch geführt, ist für jedes Fahrzeug im Betriebsvermögen ein Privatanteil nach der 1% Bruttolistenpreismethode zu ermitteln.
Bei gemischt veranlassten Aufwendungen (z. B. Geschäftsreise) sollte schon im Vorfeld darauf geachtet werden, dass die betrieblichen und privaten Veranlassungsbeiträge jeweils nicht von untergeordneter Bedeutung (mehr als 10%) sind. Schon jetzt sollte man Nachweise sammeln, die die betriebliche und private Veranlassung dokumentieren.
Lohnsteuer

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können den Zeitpunkt des Zuflusses einer Abfindung derart steuerwirksam gestalten, dass sie deren ursprünglich vorgesehene Fälligkeit vor Ihrem Eintritt auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.
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