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Einkommensteuer


Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein.




Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Gebäudes, die 15% der Anschaffungskosten innerhalb der folgenden 3 Jahre überschreiten, sind nur dann sofort abzugsfähige Werbungskosten, wenn sie jährlich üblicherweise anfallen oder wenn es sich um Schönheitsreparaturen handelt.




Darunter fallen: Tapezieren, Anstreichen der Balken, der Wände und Decken, Streichen der Fußböden, Heizkörper, der Innentüren, sowie der Fenster. Das gilt nicht, wenn diese Aufwendungen im Rahmen einer umfassenden Instandsetzung anfallen.


Wird kein Fahrtenbuch geführt, ist für jedes Fahrzeug im Betriebsvermögen ein Privatanteil nach der 1% Bruttolistenpreismethode zu ermitteln.




Bei gemischt veranlassten Aufwendungen (z. B. Geschäftsreise) sollte schon im Vorfeld darauf geachtet werden, dass die betrieblichen und privaten Veranlassungsbeiträge jeweils nicht von untergeordneter Bedeutung (mehr als 10%) sind. Schon jetzt sollte man Nachweise sammeln, die die betriebliche und private Veranlassung dokumentieren.

 

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